Um eine echte Liebenau-Häx zu werden, muss man zuvor ein Anwärterjahr bestehen. Jedes Jahr erhalten 5 Personen die Möglichkeit sich zu Beweisen. Weil wir nur 5 Anwärter pro Jahr zulassen, kann es auch sein, dass manche auch ein oder zwei Jahre warten müssen, bis sie Ihr offizielles Anwärterjahr antreten. Wer in welchem Jahr dran kommt, entscheidet allein die zeitliche Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf aktive Mitgliedschaft. Als Anwärter bei den Liebenau-Häxa darf man bereits in Häs und Maske an der Fasnet teilnehmen. Der Verein besitzt kein Leihhäs, das heißt aber wiederum, dass man sich selbst um ein Häs bemühen und eine Maske kaufen muss, da wir gerne sehen möchten, wie ernst jemandem die Sache ist. Mit Maske einen Umzug zu bestreiten ist nicht so einfach, wie es immer aussieht. Wir möchten damit erkennen, wie sich die Anwärter unter der Maske anstellen und dass auch die Anwärter selbst erfahren, wie es ist, mit Maske zu laufen. Die Anwärter haben bis zur Aufnahme nicht alle Rechte wie d´ fertige Häxa, aber mehr allgemein beliebte Aufgaben zu erledigen. Wir versuchen natürlich, die Aufgaben so fair wie möglich an alle Anwärter und vorhandenen Anwärter auf Anwärter zu verteilen. Manch Anwärter kommt aber auch um einzelne Dienste herum, wenn gestandene Alt-Häxa ihre Strafdienste erledigen. Unter anderem zählen dazu
Das Anwärtertuch bekommen die Anwärter beim Häsabstauben ausgehändigt und müssen es die Fasnet über immer bei sich am Häs tragen. Es muss gut sichtbar sein. Wer sein Anwärtertuch vergisst oder gar verliert, muss mit entsprechenden Strafen rechnen! (Abgerissene, aus Körben gestohlene, oder sonst wie gewaltsam entfernte Tücher gelten nicht als Verstoß. Das wird dann im Einzelfall entscheiden) Das Anwärtertuch wird auch als Feuertuch bezeichnet, welches die Feuerprüfung symbolisiert, die die Anwärter bestehen müssen. So, wie nur die Urhäx die Hexenverbrennungen im Mittelalter überlebt hat, müssen die Anwärter Ihre Feuerprüfung bestehen. Diese wird dann bei der Taufe, durch den Sprung übers Feuer beendet. Wenn man sein Anwärterjahr bestanden hat, wird in der Mitgliederversammlung entschieden, ob die Anwärter aufgenommen werden. Hat man diese Hürde auch gemeistert, darf man sich auf die Taufe im Folgejahr freuen. |
